Wiedereinführung der Meisterpflicht bei Parkettlegern – Was bedeutet das?

Am 12.12.2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Meisterpflicht bei zwölf Gewerken wiedereinzuführen, darunter auch bei Parkettlegern. Doch was bedeutet eigentlich Meisterpflicht und welche Auswirkungen wird die neue Handwerksordnung haben?

Warum wurde die Meisterpflicht überhaupt für einige Gewerke abgeschafft? Bis zum Jahr 2004 durften Handwerksbetriebe ausschließlich von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden. Im Jahr 2004 litt Deutschland unter hoher Arbeitslosigkeit, die damalige Bundesregierung erhoffte sich von der Aufhebung mehr Unternehmensgründungen und somit auch mehr Wettbewerb und hob die Pflicht bei 53 Gewerken auf.

Nur Meister dürfen ausbilden

Seit 2004 galt die Pflicht nur noch für die Gewerke, bei deren Ausübung Gefahren für Gesundheit und Leben entstehen können. Etwa bei Karosserie- und Fahrzeugbauern.

Aber was genau macht der Meisterbrief für einen Unterschied? Zum einen hat ein Meister natürlich eine deutlich längere Lehrzeit hinter sich. Nach der Ausbildung zum Gesellen muss der angehende Meister eine Meisterschule einer Industrie- und Handelskammer besuchen. So wird unter anderem die Qualität der Arbeit verbessert und gesichert. Zum anderen dürfen Meister auch selber Lehrlinge ausbilden. Denn der Ausbilderschein ist Teil der Meisterausbildung.

Und was hat die Aufhebung der Meisterpflicht seit 2004 bewirkt?

Meisterpflicht bei Parkettlegern

Der erhoffte Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt ist tatsächlich eingetreten. In den vergangenen 15 Jahren haben deutlich mehr Betriebe ihre Arbeit aufgenommen, darunter allerdings viele Solo-Selbstständige. Damit einhergehend ist auch die Zahl der Auszubildenden deutlich zurückgegangen.  Der Handwerksverband bemängelt zudem eine sinkende Qualität.

Nun also wieder die Rückkehr zur Meisterpflicht, auch für Parkettleger. Aber besteht bei der Ausübung dieses Berufes Gefahr für Gesundheit und Leben? Die Bundesregierung sieht das so, denn: Parkettleger sind natürlich nicht nur in Privathaushalten tätig, sie schaffen Bodenbeläge für beispielsweise Sporthallen, Theater- und Konzertsäle. Bei unsachgemäßer Verlegung besteht Stolper- und Rutschgefahr. Auch müssen Parkettleger fundierte Kenntnisse in Sachen Brand- und Schallschutz haben.

Welche Folgen hat das nun für den Verbraucher?

Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, fürchtet negative Auswirkungen. Längere Wartezeiten und höhere Preise könnten die Folge sein.

Handwerksverbände hingegen begrüßen die Rückkehr zur Meisterpflicht und erhoffen sich steigende Qualität und mehr qualifizierte Fachkräfte. Wer am Ende recht behält, wird sich wohl erst in einigen Jahren zeigen.

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